Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Altumio Hochuli und Kunden, die Webentwicklungs-, Web-App- oder IT-Beratungsmandate vergeben.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist:
Altumio Hochuli (Einzelfirma)
Inhaber: Michael Hochuli
Galgerain 48B, 6233 Büron LU, Schweiz
E-Mail:
Web: altumio.ch
(nachfolgend «Anbieter» oder «Altumio»)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Altumio und Kunden über die Erbringung von Webentwicklungs-, Web-App- und IT-Beratungsdienstleistungen. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Altumio ihnen schriftlich zugestimmt hat.
Für eigenständige Online-Produkte von Altumio (z. B. SaaS-Angebote) gelten deren produktspezifische AGB; diese gehen den vorliegenden AGB vor.
2. Leistungen
Altumio bietet primär folgende Leistungen an:
- Entwicklung und Wartung von Webseiten und Web-Apps
- Konzeption und Umsetzung digitaler Werkzeuge für KMU
- IT-Beratung und Prozessdigitalisierung
- Hosting-Vermittlung und Betriebsbegleitung
Der konkrete Leistungsumfang, Zeitplan und Preis werden im einzelnen Auftrag oder Werkvertrag festgehalten. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail).
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende schriftliche Willenserklärung (auch per E-Mail oder elektronische Bestätigung eines Angebots) zustande. Angebote von Altumio sind ab Angebotsdatum 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist; danach entfällt die Bindung.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Werkvertrag oder der Aufwandsschätzung. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann Altumio Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR (5 % p. a.) sowie Mahngebühren von bis zu CHF 20.– je Mahnung erheben.
Bei grösseren Mandaten kann Altumio Akontozahlungen vereinbaren (üblich: 30 % bei Vertragsabschluss, 40 % bei Meilenstein, 30 % bei Abnahme). Reisespesen und Drittkosten (Hosting, Lizenzen) werden nach effektivem Aufwand verrechnet, sofern nicht im Angebot inkludiert.
5. Änderungen des Leistungsumfangs
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt Altumio dem Kunden die Auswirkungen auf Vergütung und Termine mit. Zusätzliche Leistungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung (auch per E-Mail) erbracht und nach Aufwand oder gemäss angepasstem Angebot vergütet. Ohne solche Bestätigung besteht kein Anspruch auf Leistungen ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Zugänge) und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von Altumio; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend, und nachgewiesener Mehraufwand kann nach Aufwand verrechnet werden.
7. Termine
Termine und Fristen sind Richttermine und nur dann verbindlich, wenn sie im Auftrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei verbindlichen Terminen gerät Altumio erst nach schriftlicher Mahnung und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug.
8. Abnahme und Mängelrechte
Altumio meldet dem Kunden die Fertigstellung des Werks oder eines vereinbarten Meilensteins zur Abnahme. Der Kunde prüft das Werk und meldet Mängel innert 14 Tagen schriftlich. Erfolgt innert dieser Frist keine Rüge oder nimmt der Kunde das Werk produktiv in Betrieb, gilt es als abgenommen.
Bei rechtzeitig gerügten Mängeln hat Altumio zunächst das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Minderung oder Wandelung stehen dem Kunden erst zu, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist oder von Altumio verweigert wird. Die Mängelrechte verjähren zwölf Monate nach Abnahme.
Keine Mängel sind insbesondere Störungen, die auf nachträgliche Eingriffe des Kunden oder Dritter, geänderte Drittsysteme (Browser, Schnittstellen, Hosting-Umgebungen) oder unsachgemässe Bedienung zurückzuführen sind.
9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht am erstellten Werk (Code, Design, Konzepte) für den vereinbarten Verwendungszweck. Bis zur vollständigen Bezahlung besteht lediglich ein widerrufliches Nutzungsrecht.
Altumio behält sich vor, das Werk anonymisiert in Referenzen und Portfolio-Darstellungen zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Rechte an verwendeten Drittkomponenten (Open-Source-Bibliotheken, Schriften, Bildlizenzen) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen und sind separat zu beachten.
10. Beizug Dritter und vermittelte Leistungen
Altumio ist berechtigt, zur Auftragserfüllung sorgfältig ausgewählte Dritte (Subunternehmer, Hosting- und Zahlungsdienstleister) beizuziehen. Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dritte wird im gesetzlich zulässigen Umfang von Art. 101 Abs. 2 OR wegbedungen.
Vermittelt Altumio dem Kunden Leistungen Dritter (insbesondere Hosting, Domains, Lizenzen), kommt der Vertrag über diese Leistungen direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Altumio haftet nicht für die Leistungen des Drittanbieters; es gelten dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
11. Haftung
Die Haftung von Altumio ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den direkten Schaden begrenzt. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht.
Soweit Altumio haftet, ist die Haftung pro Schadenfall – ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Altumio – auf den Betrag der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis bezahlten Vergütung begrenzt.
Altumio haftet nicht für Schäden, die durch fachliche Entscheidungen des Kunden auf Basis der gelieferten Ergebnisse entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Berechnungen, Empfehlungen und Funktionen vor produktivem Einsatz auf Plausibilität und Eignung zu prüfen.
Die Haftung gemäss Schweizerischem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) sowie für Personenschäden bleibt unberührt.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Partei (insbesondere Geschäftsdaten, Zugänge, Konzepte, Kalkulationen und Angebote) vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter, ausser dies ist zur Auftragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Beigezogene Dritte werden in gleichwertiger Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags weiter.
13. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Details regelt die Datenschutzerklärung.
Erhält Altumio im Rahmen eines Mandats Zugriff auf Personendaten, für die der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich ist (z. B. Kundendatenbanken, Nutzerkonten), bearbeitet Altumio diese Daten als Auftragsbearbeiter im Sinne von Art. 9 DSG ausschliesslich zur Erfüllung des Auftrags und nach den Weisungen des Kunden. Altumio gewährleistet eine angemessene Datensicherheit, meldet dem Kunden Verletzungen der Datensicherheit ohne unnötigen Verzug und unterstützt ihn im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten. Der Beizug von Unterauftragsbearbeitern (insbesondere Hosting-Anbieter) ist zulässig; Altumio informiert auf Anfrage über die eingesetzten Dienstleister.
14. Kündigung und Beendigung
Der Kunde kann vom Werkvertrag jederzeit im Sinne von Art. 377 OR zurücktreten. In diesem Fall vergütet er die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand sowie als pauschalierte Entschädigung 20 % der Vergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen; der Nachweis eines höheren oder tieferen Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Vertrag jederzeit fristlos auflösen. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nach Aufwand abgerechnet.
Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Wartungs- oder Betreuungsvereinbarungen) gilt die im konkreten Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist; ist keine vereinbart, kann monatlich auf Ende des Monats gekündigt werden. Für SaaS-Produkte von Altumio gelten deren produktspezifische AGB (vgl. Ziffer 1).
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt; für laufende Mandate gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter altumio.ch/agb abrufbar.